Schwangerenvorsorge Plus

Im Rahmen der Schwangerschaft wird von den Mutterschaftsrichtlinien um die 9.-12., 19.-22. und 29.-32. je eine Ultraschalluntersuchung genehmigt.

Ein zusätzlicher Ultraschall bietet Ihnen allerdings die Möglichkeit die normale Entwicklung des Kindes schon vor der 9. Schwangerschaftswoche festzustellen.

Weitere Ultraschalluntersuchungen dienen der Bestätigung eines optimalen Verlaufes der kindlichen Entwicklung.

Ultraschalluntersuchungen liefern wichtige Informationen:

  • Bestimmung des Schwangerschaftsalters
  • Vitalität des Fetus durch Bewegungen und die Herzaktionen
  • Mehrlingsschwangerschaften
  • Ausschluss von Anomalien (Entwicklungstörungen des Nervensystems, des Herzens oder der inneren Organe)
  • Menge des Fruchtwassers
  • Genaue Lage des Fetus wie beispielsweise Hinterhaupts- oder Stirnlage Lage und Struktur der Placenta
  • Nabelschnurkomplikationen wie eine Nabelschnurumschlingung

Ihr Nutzen

Der Ultraschall ist ein optimales diagnostisches Verfahren, um Erkrankungen frühzeitig erkennen und die gesunde Entwicklung des Ungeborenen überwachen zu können.

Durch die zusätzliche  Doppleruntersuchung wird die optimale Blutversorgung des Kindes beurteilt.

Ein 3D- und 4D-Ultraschall bietet Ihnen eine spezielle Sicht auf Ihr ungeborenes Kind, insbesondere auch als Foto oder Video für zu Hause.